SC 1929 Waldgirmes

Die Jahreshauptversammlung des SC Waldgirmes findet am Freitag 28.04.2023 ab 20 Uhr im SC-Sportheim Waldgirmes statt!

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Tagesordnung

  • TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
  • TOP 2: Gedenken an die verstorbenen Mitglieder mit Schweigeminute
  • TOP 3: Bericht des Vorsitzenden
  • TOP 4: Berichte aus den Abteilungen
    • Spielausschuss bzw. Sportliche Leitung
    • Trainer SC 1, U 23, SCW III, U 19
    • Jugendabteilung
    • Abteilung Tischtennis
    • Skigymnastik und Radsport
    • Damengymnastik
  • TOP 5: Kassenbericht
  • TOP 6: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung Vorstand
  • TOP 7: Wahl der Kassenprüfer für das neue Geschäftsjahr
  • TOP 8: Satzungsänderung
  • TOP 9: Verschiedenes

Der Vorstand lädt alle Vereinsmitglieder zur Jahreshauptversammlung ein und hofft auf eine rege Beteiligung!

 


Zum Punkt 8 Satzungsänderung nachfolgend die angedachten Änderungen:

 

§ 2 Nr. 1

Der Verein hat den Zweck, durch Pflege der sportlichen Betätigung die Volksgesundheit zu heben und zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

NEU:

Der Verein hat den Zweck, durch Angebote zur sportlichen Betätigung die Gesundheit in der Gemeinschaft zu unterstützen und zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch sportliche Übungen und Leistungen. Der Verein ist bestrebt, seine Aktivitäten unter Abwägung der Interessen des Sports so auszurichten, dass sie zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen.

 

§ 3 Nr. 1, Satz 1

Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.

NEU:

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

 

§ 3, Nr. 3 a)

Durch Austritt des Mitglieds, der jederzeit erfolgen kann und dem Vorstand schriftlich zu erklären ist. Der Beitrag für den angefangenen Kündigungsmonat ist voll zu entrichten.

NEU:

Durch Austritt des Mitglieds, wobei die Kündigung in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum 30.6 und 31.12. eines Jahres möglich und dem Vorstand schriftlich zu erklären ist.

 

§ 5 Nr. 1

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a) Dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden und maximal zwei Stellvertretern / Stellvertreterinnen

b) dem Schriftführer / der Schriftführerin und einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin

c) dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden des Teams Finanzen, einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin und bis zu zwei weiteren Teammitgliedern

d) dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden des Teams Spielausschuss, maximal zwei Stellvertretern / Stellvertreterinnen und bis zu drei weiteren Teammitgliedern

e) dem Jugendleiter / der Jugendleiterin und seinem Stellvertreter / Ihrer Stellvertreterin

f) dem Leiter / der Leiterin in der Abteilung Tischtennis

g) dem Abteilungsleiter / der Abteilungsleiterin Skigymnastik

h) dem Sportheimbeauftragten / der Sportheimbeauftragten

i) bis zu zehn Beisitzern / Beisitzerinnen

 

NEU:

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a) dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden und einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin

b) dem Schriftführer / der Schriftführerin und einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin

c) dem Leiter / der Leiterin des Teams „Finanzen“, einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin und bis zu drei weiteren Teammitgliedern

d) dem Leiter / der Leiterin des Teams „Sponsoring“, einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin und bis zu drei weiteren Teammitgliedern

e) dem Leiter / der Leiterin des Teams „Sportliche Leitung Fußball“, einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin und bis zu drei weiteren Teammitgliedern

f) dem Leiter / der Leiterin des Teams „Jugendleitung Fußball“, einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin und bis zu drei weiteren Teammitgliedern

g) dem Leiter / der Leiterin des Teams „Tischtennis“ und bis zu zwei weiteren Teammitgliedern

h) dem Leiter / der Leiterin des Teams „Skigymnastik“ und bis zu zwei weiteren Teammitgliedern

i) dem Leiter / der Leiterin des Teams „Radfahren“ und bis zu zwei weiteren Teammitgliedern

j) dem Leiter / der Leiterin des Teams „Gastronomie“ und bis zu drei weiteren Teammitgliedern

k) dem Leiter / der Leiterin des Teams „Bauwesen“ und bis zu drei weiteren Teammitgliedern

§ 6, Nr. 4

Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung jährlich Rechnung und lässt die Geschäftsführung durch drei von der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Geschäftsjahres zu wählenden Prüfers / Prüferin nachprüfen.

NEU:

Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung jährlich Rechnung und lässt die Geschäftsführung durch mindestens zwei von der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Geschäftsjahres zu wählenden Prüfern / Prüferinnen nachprüfen. Sollte aufgrund höherer Gewalt eine Mitgliederversammlung nicht möglich sein, verlängert sich das Prüfmandat automatisch.

 

 

§ 7 Nr. 1, Satz 2

Sie muss bis spätestens 30. April des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres durchgeführt werden.

NEU:

Sie soll innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durchgeführt sein. Die Mitgliederversammlung findet im Regelfall in Präsenz statt, in Ausnahmefällen kann sie auch online/virtuell durchgeführt werden.

 

 

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